Die Handy-Signatur an der TU Graz
Die Handysignatur bleibt auch nach Einführung des elektronischen
Identitätsnachweises (ID Austria)
als „ID Austria Basic“ bis zum jeweiligen Ablauftermin (5 Jahre
nach Aktivierung) gültig, dazu 2 Tipps:
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Wer sich bis Herbst seine Handysignatur noch selbst verlängert,
kann dann 5 Jahre die ID Austria Basic (auch nur per SMS!)
verwenden, ohne zum „Passamt“ zu müssen.
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Wer sich bis Herbst (Tag X) seine Handysignatur bei einem
staatlichen Anbieter besorgt (FinanzOnline, Magistrat bzw.
Bezirkshauptmannschaft), kann dann den vereinfachten Umstellprozess nutzen
und muss auch nicht zum „Passamt“.
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Wozu kann man die Handy-Signatur an der TU Graz verwenden?
Verknüpfte Handy-Signaturen (Pairing) kann man verwenden,
- um sich von Rechnern, von denen man nicht weiss, wer sie zuvor benutzt hat, sicher in allen SSO-Applikationen der TU Graz anzumelden (Achtung: nur die Anmeldung ist dann sicher. Die Daten, die am Bildschirm angezeigt werden, könnten z. B. trotzdem kopiert werden),
- um sich selbst in TUGRAZonline ein vergessenes oder abgelaufenes Kennwort neu zu setzen,
- um die eigenen SAP-Auszahlungsnachweise („Gehaltszettel“) in TUGRAZonline ohne zusätzliche AZN-PIN einsehen zu können und
- um sich selbst (falls notwendig) gegenüber TUGRAZonline auszuweisen.
Um in der Anwendung „
Elektronisches Signaturservice“
PDF-Dokumente rechtswirksam online unterzeichnen zu können (Dokumente, auf die man in der
TU Graz cloud Zugriff hat, kann man direkt signieren) ist kein
Pairing notwendig.
Weitere Informationen
Kontakt
it-support@tugraz.at