Weiters ist zu überprüfen, ob eine vorhandene, gültige Unterschrift auch wirklich zum aufgedruckten Signaturblock passt:
Und auch der Hinweis „Unterschrieben und alle Unterschriften sind gültig“ könnte als Bild in die PDF-Datei eingebaut und somit gefälscht sein.
Wenn man also ein elektronisch signiertes PDF ausdrucken muss (und das
Original - also das elektronisch signierte PDF - nicht aufbehalten will
oder kann), ist es notwendig entweder auf dem Ausdruck (mit Unterschrift) zu
vermerken, dass man die elektronische Unterschrift überprüft hat
(und zwar auch, ob die Unterschrift mit dem Signaturblock übereinstimmt)
oder (besser) einen Prüfbericht/das Unterschriftenfenster mit
auszudrucken, eine Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments kann aber nach
§ 20 E-GovG immer nur bei
der im Signaturblock angegebenen Stelle durchgeführt werden.
Ohne einen solchen Vermerk ist der Ausdruck des PDFs bestenfalls wie eine
nicht beglaubigte Kopie einer händischen Unterschrift zu sehen
(s. u.).
Wo man diese Überprüfung online durchführen kann, sollte im Signaturblock stehen (wenn ein solcher aufgedruckt ist - das ist rechtlich gesehen - außer bei amtssignierten Dokumenten - nicht notwendig), ansonsten kann man das auch lokal z. B. mit Adobe Reader oder online auf der Homepage www.signaturpruefung.gv.at überprüfen, dort kann man auch einen Prüfbericht ausdrucken und mit dem Ausdruck des Dokuments ablegen.
Wenn Sie das oben verlinkte PDF mit einem geeigneten PDF-Reader (z. B. Adobe Reader) öffnen oder es auf www.signaturpruefung.gv.at hochladen, werden Sie feststellen, dass es gar nicht elektronisch signiert ist, es gibt nur das Bild (mit gefälschtem Namen), das so aussieht, als wäre es ein gültiger Signaturblock:
So wie diese Unterschrift nur eine Kopie ist, die nichts über diese Webseite aussagt:
Sebastian Kurz, Public domain, via Wikimedia Commons