„Datenschutz“ ist ein rechtlicher Begriff (DSG/DSGVO) und bezeichnet nur den Schutz (d. h. den Anspruch auf Geheimhaltung) direkt oder indirekt personenbezogener Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Unter Personen werden dabei natürliche Personen verstanden.
Im Prinzip ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, außer
In der DSGVO wird auch explizit auf die Datensicherheit eingegangen (z. B. Privacy by Design), denn:
Ohne Datensicherheit kein Datenschutz!
Die Umsetzung des Datenschutzes wird an der TU Graz durch die Datenschutzkoordination unterstützt.
„Datensicherheit“ (oder auch „Informationssicherheit“) bezeichnet Eigenschaften von informationsverarbeitenden Systemen (egal, ob elektronisch oder nicht), die
(CIA-Triade) der Daten/Informationen sicher stellt.
Unterstützt wird das i. Allg. durch eine Infrastruktur, die
(Triple-A-System) und die Nachweisbarkeit bzw. Nichtabstreitbarkeit (Non-Repudiation) von Änderungen sicher stellt.
Auch im Bereich Informationssicherheit kann es besonders schutzwürdige
Daten geben, darunter werden i. Allg. Daten verstanden, die z. B.
entweder vertraulich oder unternehmenskritisch sind.
D. h. der Verlust, die Veröffentlichung oder Veränderung
dieser Daten hat zwar keine datenschutzrechtliche Auswirkung, kann aber die
Reputation oder die Arbeit der Universität beeinträchtigen.
Bei Fragen zur Informationssicherheit an der TU Graz wenden Sie sich bitte an die IT-Security.