Amtssignatur an der TU Graz

Die TU Graz verwendet wie ihre Partner in der Wirtschaft moderne Technologien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtssignatur wurde eingeführt um Dokumente in der heutigen Zeit schnell und sicher auszufertigen.

Die Amtssignatur ist die Gewissheit für Studierende, dass es sich um ein offizielles Schriftstück des Studienservice handelt. Die Amtssignatur wird am Ende des Dokuments folgendermaßen dargestellt:

  • mit einer gesicherten im Internet veröffentlichten Bildmarke,
  • mit dem Hinweis darauf, dass das Dokument amtssigniert wurde,
  • mit dem Hinweis, wo man die Prüfmöglichkeit findet.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Amtssignierte Urkunden der TU Graz nutzen folgende Bildmarke:

Ältere Version:

Online-Prüfung amtssignierter Dokumente

Einer der Vorteile der Amtssignatur findet sich in der einfachen Überprüfbarkeit der Echtheit, hierzu muss man das zu prüfende Dokument nur hochladen und bekommt sofort eine Antwort über die Authentizität des Dokumentes.

Lokale Prüfung mit Adobe Reader DC

Prüfung amtssignierter Papierausdrucke

Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen Ausdruckes beim Studienservice der TU Graz. Vom Studienservice wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einĀ  Dokument der TU Graz handelt, das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich im Studienservice der TU Graz
  • elektronisch (Scan des Dokumentes) per E-Mail
  • postalisch (Original oder Kopie):
    Studienservice der TU Graz
    Rechbauerstraße 12/I
    A-8010 Graz

Rechtsgrundlage

E-Government-Gesetz (E-GovG) § 19 & 20.