Amtssignatur an der TU Graz
Die TU Graz verwendet wie ihre Partner in der Wirtschaft moderne Technologien
zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die
Amtssignatur
wurde eingeführt um Dokumente in der heutigen Zeit schnell und sicher
auszufertigen.
Die Amtssignatur ist die Gewissheit für Studierende, dass es sich um ein
offizielles Schriftstück des Studienservice handelt. Die Amtssignatur
wird am Ende des Dokuments folgendermaßen dargestellt:
- mit einer gesicherten im Internet veröffentlichten Bildmarke,
- mit dem Hinweis darauf, dass das Dokument amtssigniert wurde,
- mit dem Hinweis, wo man die Prüfmöglichkeit findet.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Amtssignierte Urkunden der TU Graz nutzen folgende Bildmarke:
Ältere Version: →
Online-Prüfung amtssignierter Dokumente
Einer der Vorteile der Amtssignatur findet sich in der einfachen
Überprüfbarkeit der Echtheit, hierzu muss man das zu
prüfende Dokument nur
hochladen
und bekommt sofort eine Antwort über die Authentizität des
Dokumentes.
Prüfung amtssignierter Papierausdrucke
Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen
Ausdruckes beim Studienservice der TU Graz.
Vom Studienservice wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einĀ
Dokument der TU Graz handelt, das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich im Studienservice der TU Graz
- elektronisch (Scan des Dokumentes) per
E-Mail
- postalisch (Original oder Kopie):
Studienservice der TU Graz
Rechbauerstraße 12/I
A-8010 Graz
Rechtsgrundlage
E-Government-Gesetz (E-GovG)
§ 19 & 20.